Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen

im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014

Ansprechpartner: Herr Wolfgang Käser, Tel 09843 / 209 – 27

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung Download Bestandsaufnahme vor der Markterkundung Veröffentlicht am 15.11.2014

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung Download Bekanntmachung der Markterkundung Sende Sie die individuelle Anfrage zur Markterkundung mit der Datei:Download Markterkundung Anfrage individuell entsprechend den Adressen in der DateiDownload Adressen Breitbandanbieter individuell an alle gelisteten Netzanbieter Veröffentlicht am 15.11.2014

Modul 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung Download Markterkundung Ergebnis 070215 Download Bestandsaufnahme mit Karte nach ME 160215 Veröffentlicht am 18.02.2015

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung Download Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig 160215 Download Ausbau 160215 Download Breitbandausbauvertrag Download Wirtschaftlichkeitslücke Download Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise Veröffentlicht am 18.02.2015

Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Gemeinde Marktbergel hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst die Gemarkung Marktbergel, Ottenhofen, Munasiedlung, siehe beiligende Karte. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)*.

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den in Absatz eins genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Alle Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im vorläufigen Erschließungsgebiet sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeits-Internet bis zum 16. Juni 2014 an die Gemeinde Marktbergel zu melden. Verwenden Sie bitte hierzu den unten angehängten Fragebogen.

Download Erschließungsgebiet Marktbergel Download Fragebogen zur Bedarfsermittlung

Modul 5: Bekanntmachung vorgesehene AuswahlentscheidungenDownload Bekanntmachung vorgesehene AuswahlentscheidungDownload Marktbergel Ausbaugebiet Veröffentlicht am 22.06.2015

Modul 6: Übergabe des Förderbescheids

Veröffentlicht am 08.03.2016

Am 29.02.2016 wurde an den 1. Bürgermeister des Marktes Marktbergel, Herrn Dr. Manfred Kern vom Heimatminister Dr. Söder der Förderbescheid für den Breitbandausbau übergeben.

Dank des Förderprogrammes erhält der Markt Marktbergel vom Land Bayern 198.300 € (90 % der Wirtschaftlichkeitslücke) für den Breitbandausbau. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 19.830 €.

Modul 7: KooperationsvertragDownload Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

Veröffentlicht am 08.03.2016

Der Kooperationsvertrag mit dem Netzanbieter Inexio KGaA wurde von der Gemeinde Marktbergel am 12.01. 2016 unterzeichnet.
Der Breitbandausbau wird innerhalb von 12 Monaten erfolgen, so dass ab Jahresanfang 2017 die höheren Bandbreiten zur Verfügung stehen.

Modul 8: Fördersteckbrief Download Fördersteckbrief

Post Tags :

Allgemein, Bürgerinfo

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